Implantation
Die Implantation (Einnistung) des Embryos ist nur in einem engen Zeitfenster des weiblichen Zyklus möglich. Zu diesem Zeitpunkt ist eine perfekte Synchronisation (Angleichung) von der Gebärmutter und dem Embryo erforderlich.
So siedeln sich nach dem Eisprung in der Lutealphase (2. Zyklusphase) bereits uterine NK-Zellen (natürliche Killerzellen) in der Gebärmutterschleimhaut an. Diese unterscheiden sich von den NK-Zellen im Blut dahingehend, dass sie keine zytotoxische (zellzerstörend) Aktivität haben. Während der Einnistung und Plazentaausreifung wachsen Zellen des Throphoblasten (Zellen des Mutterkuchens/Plazenta) tief in die mütterlichen Gewebe und auch die Blutgefäßwände ein. Mütterliche Blutgefäße werden eröffnet, so dass das mütterliche Blut in direkten Kontakt mit dem Throphoblasten kommt.
Eine Störung dieser TH1/TH2- Immunbalance (Gleichgewicht zwischen zellulärer und humoraler Immunantwort) führt zu Aborten und Plazentareifungsstörungen mit Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf oder verhindert die Einnistung des Embros gänzlich.
So führen bestimmte immunologischer Erkrankungen, wie Hashimoto (Schilddrüsenerkrankung), Rheuma, Zöliakie und andere zu einer Störung der Immunbalance in Richtung TH1-Immunitätslage. Aber auch Störungen der zellulären Immunität, wie eine Erhöhung der NK-Zellen oder des T4/T8-Index sind von Bedeutung. Ebenso ist die Art der Funktion der NK-Zellen (bestimmt durch das Vorhandensein von aktivierenden und inhibierenden Rezeptoren; KIR-Genotyp) von Bedeutung.
Eine gesunde Schwangerschaft ist im Bereich der fetomaternalen (kindlichmütterlichen) Grenzfläche durch eine fortwährende Apoptose (kontrolliertes Absterben von Zellen) und die Clearence apoptotischer Zellen (Reinigung von untergegangenen Zellen) durch Makrophagen (Fresszellen) gekennzeichnet. Dafür sind gesunde immunologische Vorgänge unabdingbar.